Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen zur Bereitstellung von (internen) Meldekanälen.


Wir stellen Ihnen ein datenschutzkonformes und sicheres Hinweisgebersystem zur Verfügung und betreuen es in der Funktion als Ihre Ombudsperson.

Arne
Platzbecker

Rechtsanwalt, Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV-zertifiziert)

Reinher
Karl

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV-zertifiziert)

Sebastian
Sudrow

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Externer Datenschutzbeauftragter

Wer wir sind


Wir sind Rechtsanwälte der Kanzlei BKP & Partner, Datenschutzbeauftragte bei der HABEWI Datenschutz und Compliance-Berater aus Hamburg. Wir beraten unsere Mandant:innen seit Jahren bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben.

Mit dem Angebot der Hinweisseite bieten wir eine legal-tech gestützte Ausrollung eines Hinweissystems in Ihrem Unternehmen zur Erfüllung der Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz.

Aktuelles


  • Einigung beim Whistleblowerschutz

    Der Vermittlungsausschuss hat sich am 09.05.2023 auf Änderungen am Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geeinigt. Die Änderungen sind weitreichend. So entfällt wohl die Pflicht, auch anonyme Meldungen zu ermöglichen. Hinweisgebende müssen also von Beginn an ihre Identität preisgeben, wollen sie unter den Schutzbereich des Gesetzes fallen. Auch die Höhe von Bußgeldern bei Verstößen gegen das HinSchG wurde erheblich herabgesetzt und der Anwendungsbereich des Gesetzes eingegrenzt.

  • Hohe Strafzahlungen wegen Nichtumsetzung der Whistleblowing Richtlinie

    Die EU hatte im Jahr 2019 eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (sogenannte Whistleblowing Richtlinie, Richtlinie (EU) 2019/1937) verabschiedet. Am 16.12.2022 wurde in Umsetzung der Richtline in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verabschiedet. Dieses scheiterte jedoch Anfang 2023 im Bundesrat. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, bis zum 17.12.2021 die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Bestimmungen der Richtlinie nachzukommen. Die Nichtumsetzung könnte nun teuer werden.

  • Hinweisseite online

    Am 16.12.2022 hat der Bundestag endlich das neue Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet. Nur wenige Tage später gehen wir mit dieser Webseite online.

Sie sind an unserer Lösung für ein Hinweisgebersystem interessiert?